Die Hausratsverordnung war bis zum 1. September 2009 eine Gesetzesregelung, in der die Aufteilung  des Hausrats und des Wohneigentums einer ehelichen Gemeinschaft geregelt ist. Die “Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats” war seit Oktober 1944 Bestandteil des Familienrechts in Deutschland. Die Hausratsverordnung ist heute zum Großteil nicht mehr existent. Einige Bestandteile wurden in andere Gesetze überführt, das ursprüngliche Gesetz wurde außer Kraft gesetzt. Die ursprüngliche Hausratsverordnung wurde aufgrund der Wohnungsknappheit 1944 erlassen. Diese war eine Folge des Kriegs.