Ein Garagen-Mietvertrag kann unabhängig von einem bestehendem Wohnraum-Mietverhältnis abgeschlossen werden. In diesem Fall kann die Miethöhe für die Garage (oder den Stellplatz) ohne Einfluss auf die Wohnungsmiete angepasst werden. Auch eine Kündigung der Garagen-Miete ist dann von beiden Vertragsparteien zu jeder Zeit nach Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich und hat keinerlei Auswirkung auf einen bestehenden Wohnraum-Mietvertrag. Der Garagen-Mietvertrag kann aber auch Teil eines Hauptmietvertrags sein. In diesem Fall muss bei jeder Änderung der der komplette Mietvertrag angepasst werden.