Der faktische Wohnungseigentümer ist nach Abschluss eines gültigen Kaufvertrags und noch vor Eintragung ins Grundbuch gleichwertiges Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das bedeutet, dass er ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat, Wohngeld bezahlen und baulichen Veränderungen zustimmen muss. Er hat das Recht, die Beseitigung ungenehmigter baulicher Veränderungen zu verlangen und Beschlüsse der Eigentümerversammlung anzufechten.