Eine Immobilie kann dann von einer Person oder einer Gemeinschaft als Eigentum bezeichnet werden, wenn ein entsprechender Grundbucheintrag besteht. Der Eigentümer muss hierbei namentlich genannt sein. Er hat grundsätzlich das Recht, über sein Eigentum nach eigenem Ermessen zu verfügen. Der Begriff Eigentum ist nicht mit dem Begriff Besitz gleichzusetzen. Besitz stellt im Gegensatz zum Eigentum lediglich eine sogenannte Sachherrschaft dar. Bei einem Mietobjekt ist der Besitzer der Mieter, nicht aber der Eigentümer.