Die Eigentümerpflicht umfasst sämtliche Pflichten des Eigentümers, die er im Zusammenhang mit seiner Immobilie erfüllen muss. Hierzu zählt insbesondere die Verkehrssicherheitspflicht. Diese enthält unter anderem die Streu- und Räumungspflicht in den Wintermonaten. Auch das Beseitigen von Ästen oder Bauschutt gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Der Schutz Dritter durch Gefahren aufgrund von Baustellen oder Gerüsten, die sich auf dem eigenen Grundstück befinden, muss gewährleistet sein. In seiner Pflicht als Vermieter muss der Eigentümer auch für ein intaktes Heizsystem, intakte Wasserleitungen oder das Vermeiden von nächtlichen Ruhestörungen sorgen.