Der Begriff Alleingebrauchsrecht beschreibt das Recht eines Wohnungseigentümers, sein Eigentum nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu nutzen. Dies kann das Bewohnen, die Vermietung oder die Verpachtung seiner Wohnung betreffen. Hierbei muss sich der Wohnungseigentümer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen. Handelt es sich um eine Wohneinheit innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, dann hat der Eigentümer lediglich ein Mitgebrauchsrecht am Gemeinschaftseigentum, beispielsweise am Gebäude oder am Grundstück.