Alleineigentum in Bezug auf Immobilien bedeutet, dass eine einzelne Person der alleinige Inhaber eines Gebäudes ist. Der Begriff wird nur dann genutzt, wenn es sich tatsächlich um eine einzelne Person handelt. Bei mehr als einem Eigentümer, zum Beispiel bei Paaren, wird von sogenanntem Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum gesprochen.