Im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens werden auf Wohnungseigentümerversammlungen gemeinschaftliche Beschlüsse erwirkt. Die übliche Form der Abstimmung erfolgt durch einfaches Handheben. In der Regel müssen für ein Abstimmungsverfahren einer Wohnungseigentümerversammlung alle Eigentümer anwesend bzw. durch bevollmächtigte Personen vertreten sein. Neben der offenen Abstimmung durch Handheben ist auch eine geheime Abstimmung möglich. Eine einmal erteilte und gezählte Stimme darf nicht mehr widerrufen werden.