Eine Absetzung (Synonym Abschreibung) für außergewöhnliche Abnutzung kann sich auf die technische oder die wirtschaftliche Abnutzung beziehen. Handelt es sich beispielsweise um einen Verlust der Gebäudesubstanz, dann wird dies als technische außergewöhnliche Abnutzung bezeichnet. Ist der Verlust, der durch die außergewöhnliche Abnutzung entsteht, eher wirtschaftlicher Natur, dann handelt es sich um eine wirtschaftliche Abnutzung. Bei einer außergewöhnlichen Abnutzung wird durch ein unvorhersehbares Ereignis die erwartbare Nutzungsdauer einer Immobilie nicht erreicht.