Eine Absetzung für Abnutzung ist eine Form der Abschreibung. Die Wertminderung durch die stetige Abnutzung eines Gebäudes kann über einen Zeitraum von mehreren Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die Anschaffungskosten werden in gleichmäßigen (linearen) Beträgen jährlich abgeschrieben. Als Berechnungsgrundlage wird der Immobilienwert, der Grundstückswert, die Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Grunderwerbsteuer), Kosten für notwendige Baumaßnahmen und das Baujahr des Gebäudes mit einbezogen.