Bei der Abschreibung eines Grundstücks wird dieses von dem Grundbuch des Verkäufers auf das Grundbuch (Grundbuchblatt) des neuen Eigentümers übertragen. Eine Abschreibung von Grundstücken kann aufgrund eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Erbschaft stattfinden. Wird ein Grundstücksteil beliehen, beispielsweise im Zuge eines Kredites, dann wird dieser Anteil nach § 7 der Grundbuchordnung (GO) ebenfalls abgeschrieben.