Der Betrag der Nebenkostennachzahlung ist die sogenannte Abrechnungsspitze. Die geleisteten Vorauszahlungen werden mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Die entstandene Differenz wird als Abrechnungsspitze bezeichnet. Das Gegenteil der Abrechnungsspitze ist das Abrechnungsguthaben, das entsteht, wenn die Vorauszahlungen die anfallenden Kosten übersteigen.