Innerhalb einer Betriebskostenabrechnung können unterschiedliche Abrechnungsmaßstäbe angesetzt werden. Ein Abrechnungsmaßstab kann die Wohnfläche sein, in der Regel wird diese pro Quadratmeter angegeben. Ein weiterer Maßstab ist die Personen- bzw. Mieteranzahl. Diese muss beispielsweise für die Berechnung der Entsorgungsgebühren (Müllgebühren) angegeben werden. Der jeweilige Abrechnungsmaßstab wird in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt.