Die Betriebskosten (auch Nebenkosten) müssen innerhalb eines begrenzten Zeitraums abgerechnet werden. Die Fristen für die Abrechnung sind gesetzlich festgelegt und enden grundsätzlich mit dem Ablauf des nachfolgenden Jahres. Beispiel:Die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2021 muss dem Mieter spätestens 31.12. 2022 vorliegen. Eine spätere Abrechnung muss seitens des Mieters nicht akzeptiert werden.