Eine Abmahnung wegen Ruhestörung kann dann vom Vermieter erteilt werden, wenn von dem bestehenden Mietverhältnis eine erhebliche Lärmbelästigung ausgeht. Von dieser Belästigung müssen weitere Mietparteien oder Anwohner betroffen sein. Grundlage der Abmahnung wegen Ruhestörung ist ein Lärmprotokoll, in dem das Datum, die genauen Zeiten und die Dauer der Lärmbelästigung aufgelistet sind. Das Protokoll wird am besten von einer benachbarten Mietpartei erstellt.