Die Abgeschlossenheit ist die Voraussetzung, um ein Wohnobjekt in mehrere voneinander unabhängige Wohneinheiten aufzuteilen. Dies ist notwendig, wenn einzelne Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft werden sollen. Voraussetzung für eine Abgeschlossenheit ist die bauliche Trennung der Wohnung von anderen Räumen im Gebäude. Hierzu zählt eine separate verschließbare Wohnungstür, ausreichender Brand- und Schallschutz, Bad- und Küchenanschlüsse.