Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer und ist vergleichbar mit der Kapitalsteuer. Die Steuerabgabe (Steuersatz von 25 Prozent) wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird keine Abgeltungssteuer fällig. Für diese Einkünfte gilt stattdessen der individuelle Einkommensteuersatz.