Mietspiegel Darmstadt
Im Mietspiegel Darmstadt wird die ortsübliche Vergleichsmiete veröffentlicht. Diese dient als Grundlage für Mieterhöhungen und zur Berechnung von Mieten im frei finanzierten Wohnungsbau. Der Mietspiegel Darmstadt ist ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel, der alle zwei Jahre aktualisiert werden muss.
Die Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt ist ausgesprochen hoch. In der Folge ist die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von vier Jahren um mehr als 17 Prozent pro Quadratmeter Wohnfläche gestiegen. Die Mieten liegen insgesamt auf einem hohen Niveau – sogar oberhalb der Vergleichsmiete der Stadt Frankfurt. Darmstadt zählt hiermit zu den Spitzenreitern des Landes Hessen. Allein im Jahr 2018 haben mehr als die Hälfte der Darmstädter Haushalte über 30 Prozent des Einkommens für Mieten ausgegeben.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete Darmstadt wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Unter anderem:
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- Wohnlage: Immobilien in bevorzugten Lagen oder in der Nähe von Annehmlichkeiten wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Ämtern und Geschäften.
- Wohnfläche: Der Mietpreis steigt mit der Größe der Wohnung.
- Ausstattung: Modernisierte Gebäude und hochwertige Ausstattungen sind mit höheren Mietpreisen verknüpft.
- Baujahr: Der qualifizierte Mietspiegel Darmstadt unterscheidet nach Baujahresklassen.
Qualifizierter Mietspiegel Darmstadt
Der qualifizierte Mietspiegel Darmstadt soll für Markttransparenz und faire Mieten sorgen. Zusätzlich muss die Mietpreisbremse der hessischen Mietgrenzenverordnung beachtet werden. Da der Mietspiegel lediglich Orientierungswerte liefert, müssen Vermieter die exakte Miete eigenverantwortlich berechnen. Eine Hilfe bietet unser Online-Mietpreisrechner, der bis zu 20 Kriterien berücksichtigt.
Tipps für Vermieter: Die Miete rechtssicher erhöhen
Bei bestehenden Mietverhältnissen dürfen Vermieter die Miete grundsätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben – allerdings darf die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent betragen.
Für neue Mietverhältnisse gilt: Die ortsübliche Vergleichsmiete darf um maximal 10 Prozent angehoben werden. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten und der soziale Wohnungsbau.
Als Vermieterwelt-Mitglied haben Sie Zugriff auf Deutschlands größte Mietspiegel-Datenbank. Sie können Ihre Verträge und Anschreiben prüfen und im Zweifelsfall einen Experten kontaktieren, um Ihre Mieterhöhung rechtssicher durchzusetzen.