Ein pauschalierter Schadensersatz kann vertraglich vereinbart werden. Mögliche Schäden, die durch ein Mietverhältnis entstehen können, werden im Voraus geschätzt. Fällt ein Schaden an, dann wird die Pauschale angesetzt. Die Beweislast, dass die Kosten geringer sind als die Pauschale, liegt beim Schädiger (in diesem Fall beim Mieter).