Die Lasten einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen das gemeinsame Eigentum. Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten, die Instandhaltung oder Modernisierungsmaßnahmen müssen von der Gemeinschaft anteilig getragen werden. Über die einzelnen Maßnahmen und ihre Durchführung wird mittels Stimmabgabe entschieden. Zu den gemeinschaftlichen Lasten (Kosten) zählen auch die Unterhaltskosten wie die Kosten für die Hausverwaltung und die Betriebskosten. Welche Bereiche eines Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum gehören, wird in der Teilungserklärung festgehalten.