Bei Heizanlagen mit Verdunstungsröhrchen gibt es das Problem der Kaltverdunstung bei der Verbrauchsermittlung. Auch wenn die Heizanlage kalt bleibt, beispielsweise im Sommer, verdunstet die Flüssigkeit in den Röhrchen. Das geschieht unabhängig davon, ob die Heizanlage in Betrieb ist oder nicht. Um die Heizkosten trotzdem nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen zu können, gibt es die Kaltverdunstungsvorgabe. Hierbei werden die Messröhrchen absichtlich überfüllt, um die Verdunstung nach DIN 4713 bzw. EN 835 für einen heizfreien Zeitraum von 120 Tagen zu kompensieren.