Kündigt der Anbieter eine Gaspreiserhöhung/Strompreiserhöhung an, so hat der Kunde das Recht, den bestehenden Vertrag mit dem Energielieferanten ohne Einhaltung von Fristen zu beenden. Mit einer schriftlichen Kündigung ist dies möglich. Eine Erhöhung der Preise von Gas und Strom muss der Anbieter ebenfalls schriftlich mitteilen. In manchen Fällen geschieht dies innerhalb einer Abrechnung oder sonstigen Mitteilung. Daher sollten Sie Benachrichtigungen Ihres Energielieferanten stets aufmerksam lesen.