Für Eigentümer und auch Mieter eines Gartens besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Vermieter und Mieter dafür verantwortlich sind, dass von dem Garten keine Gefahr für andere ausgeht. Ein Gartenteich kann eine mögliche Gefahrenquelle darstellen. Ist der Gartenteich nicht ausreichend gesichert, können Mieter oder Vermieter im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden. Hinweis: Schutzmaßnahmen dürfen im Sinne des Naturschutzes wiederum keine Gefahr für Vögel darstellen.