- 27.02.2024
- Experte: Anna Katharina Kastner
- Gerichtsstand: Bundesgerichtshof
Heizkostenschätzung auch mit Vergleichswohnungen aus anderen Gebäuden zulässig
In einer Dachgeschosswohnung hatte schon beim Einzug der Mieterin der Wärmemengenzähler nicht funktioniert. Für die Heizkostenabrechnung schätzte der Vermieter den Verbrauch. Das darf er nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) grundsätzlich tun. […]