- Professional

- 08.02.2023
- Experte: Anna Katharina Kastner
- Gerichtsstand: Bundesgerichtshof
Wärmedämmung darf in Nachbargrundstück ragen
Zwischen zwei Mehrfamilienhäusern in Nordrhein-Westfalen liegen etwa 5 m, eines der Gebäude steht direkt an der Grundstücksgrenze. Dessen Eigentümer möchte eine Außendämmung anbringen. Diese ragt jedoch in das Grundstück seines Nachbarn. Vor Gericht verlangte der Eigentümer des zu dämmenden Gebäudes nun Duldung des Überbaus. Er berief sich dabei auf die landesrechtliche Regelung in § 23a […]
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