Wohnungseigentümer, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, übernehmen automatisch Zahlungspflichten, die der Instandsetzung und der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen. Gemäß § 16 WEG zahlen alle Eigentümer monatlich ein sogenanntes Wohngeld. Mithilfe des Wohngeldes werden regelmäßige Kosten wie Verwalterkosten beglichen. Gleichzeitig werden mit einem Teil des Geldes Rücklagen für Modernisierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen geschaffen. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach den jeweiligen Eigentumsanteilen.