Die Zählermiete wird vom Vermieter für Zähluhren wie Stromzähler oder Warmwasserzähler gezahlt. In der Regel werden die Zähler bei den zuständigen Energieversorgern gemietet. Die Miete schließt die Wartung und die Installation der Zähluhren ein. Die Zählermiete ist nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) grundsätzlich umlagefähig. Dies ist allerdings nur nach Zustimmung des Mieters durch einen entsprechenden Passus im Mietvertrag möglich.