Im Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug oder Auszug des Mieters wird der Zustand des Mietobjektes festgehalten. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu führen, es wird jedoch empfohlen. Sämtliche Mängel der Mietwohnung sollten im Protokoll dokumentiert werden. Das Übergabeprotokoll sollte zur beidseitigen Absicherung sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterschrieben werden.