Vereinbarungen in Verbindung mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind von Beschlüssen abzugrenzen. Vereinbarungen betreffen die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und werden im Konsens getroffen. Im Gegensatz zu Beschlüssen im Rahmen einer Eigentümerversammlung sind Vereinbarungen nicht rechtsverbindlich. Entscheidungen über die Wahl des Hausverwalters, die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder mögliche Verkaufseinschränkungen gehören zu den üblichen Vereinbarungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.