Wird Wohnraum zu besonderen Konditionen unterhalb des ortsüblichen Mietspiegels vermietet, dann spricht man von verbilligter Vermietung. Verbilligte Vermietung kann im persönlichen Ermessen des Vermieters erfolgen. Dies ist häufig der Fall, wenn es sich bei den Mietern um enge Freunde oder Familienmitglieder handelt.