Bei einer Untervermietung vermietet der sogenannte Hauptmieter Bereiche seines Mietobjektes weiter. Hierbei kann es sich um einzelne Zimmer innerhalb einer WG handeln oder um einen kompletten Wohnbereich seiner gemieteten Immobilie. Die Möglichkeit zur Untervermietung muss im Mietvertrag des Hauptmieters festgeschrieben sein.