Unter dem Begriff Unterhaltskosten werden im Mietrecht sämtliche Kosten zusammengefasst, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Nutzung einer Immobilie entstehen bzw. um die Immobilie in einem angemessenen und sicheren Zustand halten zu können. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Reparaturen am Gebäude oder der Einrichtung — inklusive der Instandhaltung von Sanitäranlagen, Heizungs- und Kühlsystemen sowie Elektrik und Wasserleitungen oder der Außenanlagen. Außerdem Wartungskosten für Überprüfungen, Reinigungskosten für Pflege und Sauberkeit, die Energieversorgung, die Wasserversorgung und die notwendigen Wartungskosten. Auch die Grundsteuer sowie die notwendigen Versicherungen für das Gebäude und das Grundstück gehören zu den Unterhaltskosten. Die Anzahl der Bewohner wirkt sich auf den individuellen Wasser- und Energieverbrauch sowie die Abfallentsorgung aus – und gleichzeitig auf die Kosten für den Unterhalt. Weitere Faktoren sind Modernisierungskosten, die unregelmäßig hinzukommen. Diese Kosten für die genannten Punkte werden vom Vermieter getragen und können über die Mieteinnahmen auf die Mieter umgelegt werden. Es kann vorkommen, das bestimmte Unterhaltskosten in einer Betriebskostenabrechnung separat ausgewiesen werden.