Per Umlaufbeschluss kann eine Wohnungseigentümergesellschaft unabhängig von einer Eigentümerversammlung Beschlüsse treffen. Für das Umlaufverfahren gelten besondere Regelungen. Der Beschlussantrag muss an alle Mitglieder der WEG versandt werden. Alle Eigentümer müssen mit der Form der Beschlussregelung einverstanden sein. Da alle Eigentümer einstimmig dem Beschluss zustimmen müssen, eignet sich der Umlaufbeschluss besonders für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften.