Es gibt unterschiedliche Rauchwarnmelder, die zur Installation in Wohnräumen zugelassen sind. Das Anbringen von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen, Schlafräumen und bestimmten Verbindungsräumen ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt sowohl für alle Wohnungstypen und für private wie vermietete Objekte gleichermaßen.