Eine Räumungsklage wir meistens dann angestrebt, wenn der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder aus der Mietwohnung trotz Kündigung nicht auszieht. Auch dann, wenn der Mieter Hausrat oder Möbel im Mietobjekt zurückgelassen hat, kann eine Räumungsklage drohen. Im Vorfeld einer Räumungsklage muss immer eine Kündigung inklusive einer Frist für den Auszug erfolgt sein. Nach dieser Frist muss eine weitere Nachfrist gesetzt werden. Zieht der Mieter auch während der Nachfrist nicht aus, dann kann eine Räumungsklage mit einem Räumungstitel folgen. Der Räumungstitel berechtigt zur Zwangsräumung. Der Vermieter muss zunächst in Vorleistung die Gerichtskosten und die Kosten für eine Zwangsräumung übernehmen.