Im Rahmen einer Wohnungsräumung können der Vermieter oder das Gericht dem Mieter eine Räumungsfrist einräumen. Oft wird eine Räumungsfrist im Zusammenhang mit einer Räumungsklage ausgesprochen. Der Mieter hat nun einige Wochen Zeit, um die Mietsache zu verlassen. Hierzu gehören der eigene Auszug und die komplette Leerung der Wohnung. Die Räumungsfrist soll dem Mieter Zeit geben, eine neue geeignete Unterkunft zu finden. Die Dauer der Frist hängt unter anderem von der Anzahl der Personen ab, die zum Haushalt gehören, von dem regionalen Wohnungsmarkt und von den besonderen Interessen des Vermieters (z. B. dringender Eigenbedarf).