Bei einer Räumung von Immobilien werden Besitztümer und Möbel aus einer Wohnung entfernt. Eine Räumung kann unfreiwillig oder freiwillig erfolgen. Sie kann beispielsweise Mieter betreffen, die über einen längeren Zeitraum ihrer Verpflichtung zur Mietzahlung nicht nachgekommen sind oder die sich weigern, aus einer bereits gekündigten Wohnung auszuziehen. Die Besitztümer werden in solchen Fällen zu Lasten des Mieters eingelagert. Die Räumungskosten trägt zunächst der Vermieter. Die Räumung eines öffentlichen Gebietes wird als Evakuierung bezeichnet.