Der Räumung einer Mietwohnung geht im Regelfall eine Räumungsklage voraus. Die Zwangsräumung einer Wohnung steht an, wenn der Mieter seinen Zahlungen nicht nachgekommen ist oder eine Kündigung der Wohnung ignoriert hat. Weigert sich der Mieter trotz wirksamer Kündigung aus der Wohnung auszuziehen, kann der Vermieter eine Zwangsräumung veranlassen. Der Vermieter muss diese gerichtlich beantragen. Dem Mieter wird von Seiten des Gerichts eine Frist eingeräumt, in der er die Wohnung selbstständig räumen oder versäumte Mietzahlung leisten kann.