Vermieter und Grundstückseigentümer von Wohnobjekten sind verpflichtet, Gehwege und Zufahrten des eigenen Grundstücks freizuhalten. Dies gilt besonders im Winter für verschneite und vereiste Flächen. In einem festgelegten Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr muss der Vermieter die vorgeschriebenen Wege freihalten. Vermieter können diese Pflicht per Vertrag auch auf dem Mieter oder auf einen Verwalter übertragen. Die Haftung trägt dennoch der Vermieter oder der Eigentümer.