Eine Parzellierung ist eine Grundstücksteilung. Die Teilung erfolgt gemäß  § 19 Baugesetzbuch in mehrere gleichgroße Flurstücke, sogenannte Parzellen. Die Parzellierung muss durch das örtliche Katasteramt erfolgen oder je nach Bundesland auch durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt werden.