Wird ein Pachtvertrag aufgrund einer öffentlichen Bau- oder Sanierungsmaßnahme aufgehoben, kann der Pächter gemäß § 185 Baugesetzbuch (BauBG) eine Pachtaufhebungsentschädigung beanspruchen. Die Pachtaufhebungsentschädigung kann das gesamte Pachtobjekt betreffen oder nur einen Teil des gepachteten Grundstücks oder Gebäudes. Auch eine Nutzungsänderung oder eine Veränderung der bestehenden Vertragsverhältnisse können Gründe für eine Pachtaufhebung sein.