Eine Pacht ist die Überlassung eines Grundstücks oder eines Gebäudes für den eigenen Gebrauch. Die Pacht wird für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Der Pächter kann das Pachtobjekt wirtschaftlich nach eigenem Ermessen nutzen. Pachtverträge werden in der Regel für Nutzflächen – Grundstücke – abgeschlossen. Anders als bei einer Miete hat der Pächter ein gesetzliches Anrecht auf seine Ernte (Fruchtziehung). Der Pachtvertrag bezieht sich auf Rechte (Anbau, Ernte, Viehzucht), ein Mietvertrag auf die Sache (Wohnung).