Ein Organisationsbeschluss ist Teil der Geschäftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Organisationsbeschlüsse beziehen sich auf Verwaltungsangelegenheiten von gemeinschaftlichem Eigentum. Auch Richtlinien zur Durchführung von Eigentümerversammlungen und mehrheitlich oder gemeinschaftlich getroffene Entscheidungen sind Organisationsbeschlüsse.