Das Wohnungseigentümergesetz (WEG) schreibt für Wohnungseigentümergemeinschaften eine ordnungsgemäße Verwaltung vor. Diese ist für die Instandhaltung der Immobilie im Interesse aller Eigentümer zuständig. Hierzu gehören notwendige Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen um den Wert der Immobilie zu erhalten oder zu verbessern. Die Verwaltung kann grundsätzlich von einem der Eigentümer übernommen werden, in der Regel wird auf eine professionelle und unabhängige Hausverwaltung zurückgegriffen. Die Kosten für den Verwalter werden von der Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich getragen.