Besteht laut Mietvertrag ein Optionsrecht, dann kann ein befristeter Mietvertrag nach Bedarf verlängert werden. Das Optionsrecht muss von Seiten des Mieters mindestens sechs Monate vor dem Auslaufen des Vertrags beantragt werden. Der Mieter muss in diesem Fall den Vermieter schriftlich darüber informieren, dass er an einer Verlängerung des Vertrags interessiert ist.  Auf eine Vertragsverlängerung ohne schriftliche Abstimmung besteht kein Anspruch. Ein Optionsrecht kann auch mehrfach hintereinander erteilt werden, wenn dies im Mietvertrag festgeschrieben ist.