Der Begriff Obhutspflicht beschreibt die Verpflichtung des Mieters, mit dem ihm überlassenen Mietobjekt sorgsam umzugehen. Hierzu gehören die kontinuierliche Pflege der Mietsache und das Vermeiden von Schäden. Auch die Reparatur von selbst verschuldeten Schäden ist Teil der Obhutspflicht. Die Obhutspflicht ist in den gängigen Standardmietverträgen verankert.