Ist eine Nachmieterklausel Bestandteil des Mietvertrags, dann darf der Mieter einen geeigneten Nachmieter für seine Wohnung vorschlagen. Dies gilt dann, wenn er vor Ablauf einer Kündigungsfrist aus seiner Mietwohnung ausziehen möchte. Es gibt juristische Unterschiede zwischen einer echten und einer unechten Nachmieterklausel. Die echte Klausel verpflichtet den Vermieter, der Wahl des Nachmieters zuzustimmen. In der unechten Klausel kann der Mieter einen passenden Nachmieter vorschlagen, der Vermieter muss der Wahl nicht zustimmen. Grundsätzlich muss der ausgewählte Kandidat, auch im Falle einer echten Klausel, für den Vermieter zumutbar sein.