Während einer festgelegten Nachfrist kann der Mieter noch nach seinem Auszug aus einem Mietobjekt Schäden beseitigen und notwendige Reparaturen durchführen. Schadensersatzansprüche von Seiten des Vermieters bestehen erst nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist, wenn nicht alle besprochenen Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Vermieter sollten erst nach Ablauf dieser Frist Maßnahmen beauftragen, da ansonsten der Mieter nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet ist. Die Nachfrist ist in der Regel Bestandteil von Mietverträgen.