Die Nachbindungsfrist bindet Vermieter von öffentlich gefördertem Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) bis zu zehn Jahre nach Ablösung des Kredits an die vorgegebene Kostenmiete. Mieterhöhungen sind erst nach diesem Zeitraum möglich. Die Kostenmiete ist eine Miete, die sowohl die Finanzierungskosten als auch die laufenden Nutzungskosten abdeckt.