Eine Miteigentümervereinbarung ist dann sinnvoll, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück mehrere Eigentümer hat. Alle Eigentümer müssen im Grundbuch eingetragen sein, es kann sich hierbei um Personen oder um Unternehmen handeln. Nach § 1010 BGB werden in einer Miteigentümervereinbarung die Rechte und Pflichten zur gemeinsamen Nutzung und Verwaltung, zur Lastenverteilung und zu einer möglichen Kündigung der Vereinbarung festgeschrieben. Auch Vorkaufsrechte können im Rahmen einer Miteigentümervereinbarung notariell geregelt werden.